Landtag von Baden-Württemberg

Baden-Württemberg ist ein junges Bundesland: Es entstand nach der Volksabstimmung vom Dezember 1951 aus den seitherigen Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern und hatte seine offizielle Geburtsstunde am 25. April 1952. Die neue Verfassung trat am 19. November 1953 in Kraft. Der Sitz von Landtag und Landesregierung ist Stuttgart. Erster Ministerpräsident war der in Schorndorf geborene FDP-Politiker Reinhold Maier.

Der Landtag übt die gesetzgebende Gewalt (Legislative) aus und überwacht die Ausübung der vollziehenden Gewalt (Exekutive). Die dritte, rechtsprechende Gewalt (Judikative) ist unabhängigen, nur dem Gesetz unterworfenen Richtern anvertraut. Der Landtag kann mit der Mehrheit der anwesenden Abgeordneten Gesetze beschließen. Die Landesverfassung kann vom Landtag geändert werden, wenn bei Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln seiner Mitglieder eine Zweidrittelmehrheit zustande kommt.

Eine weitere wesentliche Aufgabe des Landtags besteht in der Wahl anderer Verfassungsorgane: Er wählt aus seiner Mitte in geheimer Abstimmung den Ministerpräsidenten und bestätigt die Landesregierung. Außerdem wählt er den Präsidenten und die Mitglieder des Staatsgerichtshofes. Auch die Ernennung des Präsidenten des Rechnungshofes und des Landesbeauftragten für Datenschutz erfordert die Zustimmung des Landtags.
Neue Herausforderungen auf allen Feldern der Politik haben die Aufgaben des Landtags verändert. Stand in den Jahren nach 1952 im Zeichen des Neuaufbaus der staatlichen Verwaltung die Gesetzgebung an erster Stelle, so ist es nun vor allem die Kontrolle der Regierung und der Verwaltung.
Im 17. Landtag hat die FDP/DVP nach der Wahl vom 14. März 2021 18 Sitze und 10,5 % der Stimmen.